Beitrags- und Gebührenordnung

des Kleingartenvereins „Hans Neupert“ e. V.


§1 Grundsätzliches


(1) Die Beitrags- und Gebührenordnung ergänzt die Satzung des Vereins. Sie regelt einheitlich alle finanziellen Verpflichtungen der

     Mitglieder des Vereins und ist für alle Mitglieder und Pächter verbindlich. Mit dem Beschluss dieser Beitrags- und Gebührenordnung

     sind alle anfallenden Kosten für die Mitglieder /Pächter transparent und nachvollziehbar dargestellt. (2) Sämtliche in dieser Beitrags-

     und Gebührenordnung geregelten wiederkehrenden Beiträge, Gebühren, Umlagen und sonstige Zahlungsverpflichtungen sind mit

     Ausreichung der Finanzanforderung zur Zahlung fällig, fristgemäß zu begleichen bzw. bei Gartenübernahme im laufenden

     Gartenjahr sofort zu entrichten.

(3) Mit Ablauf der jeweils festgesetzten Fälligkeit tritt Verzug ein und es werden Verzugszinsen fällig (s. Pkt. 3.4.)

(4) Die Begleichung der Finanzanforderung in festgelegten monatlichen Raten ist nur durch Antrag an den Vorstand (vor Ablauf der

      Zahlungsfrist) möglich und nur mit Aufpreis in Höhe der aktuellen Preistabelle für eine Buchung der Bank. Die letzte Rate ist noch

      im laufenden Jahr zu tilgen.


§ 2 Beiträge, Gebühren, Umlagen, Kosten


(1) Der Pachtzins für die gepachtete Gartenfläche beträgt 0,082 € pro m2. Die

Pacht für Gemeinschaftsflächen kann anteilig umgelegt werden, wenn dies

durch die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung, mit einfacher

Mehrheit, festgelegt wurde.

(2) Mitgliedsbeitrag

a) Mitgliedsbeitrag je Mitglied pro Jahr 25,00 €

Bei Vereinseintritt im Laufe eines Jahres wird der Mitgliedsbeitrag

entsprechend der Monate vom Eintrittsmonat bis Jahresende (Dez.)

berechnet. Bei Vereinsaustritt vor Ablauf eines Kalenderjahres bleibt der

Mitgliedsbeitrag für das gesamte Kalenderjahr geschuldet. Gezahlte

Beiträge werden nicht zurückerstattet. Der ordentliche

Kündigungszeitpunkt ist bis zum dritten Werktag im August des Jahres

zum 30. November des laufenden Jahres.

(3) Versicherungsbeitrag

Versicherungen des Vereins werden anteilig auf alle Mitglieder umgerechnet.


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(4) Sicherheitsleistung bei Gartenübernahme (einmalig) 250,00 €.

Die Sicherheitsleistung wird bei der Vergabe von Gärten an neue Mitglieder

erhoben und dient zur Befriedung anfallender Schadensersatzforderungen

des Vereins gegenüber den Neupächtern. Die Sicherheitsleistung wird bei

Übergabe der Parzelle fällig und ist vom neuen Pächter unmittelbar zu

entrichten. Sie wird bei Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen,

Mitgliedspflichten und satzungsentsprechender Nutzung des Gartens dem

Pächter bei Kündigung des Pachtverhältnisses (Festlegung des Vorstandes)

zinslos wieder ausgezahlt.

Werden nicht satzungsgemäßes Verhalten bzw. Verstöße gegen die

kleingärtnerische Nutzung und die Gartenordnung durch den Vorstand

festgestellt, wird die Sicherheitsleistung zur Wiederherstellung des Gartens

und / oder zur Begleichung offener Forderungen genutzt.

(5) Aufnahmegebühr

• Es wird keine Aufnahmegebühr als Vereinsmitglied erhoben.

(6) Umlagen

Zur Deckung außerplanmäßigen Finanzbedarfs über die gewöhnliche

Geschäftstätigkeit hinaus, kann die Mitgliederversammlung die Erhebung von

Umlagen beschließen. Diese Umlagen können bis zu einer Höhe von 100,00 €

pro Parzelle betragen. Dabei handelt es sich um:

a) Sonderumlagen zur Beseitigung der Folgen von Katastrophen,

Sanierung baulicher Anlagen, Versorgungsleitungen des Vereins

b) Umlagen zur außergewöhnlichen Anschaffung oder Herstellung von

Vereinsvermögen bzw. der dringenden Sanierung erforderlicher

Infrastruktur der KGA.

c) Umlagen für Verwaltung, Schriftverkehr, leerstehende Gärten,

Öffentlichkeitsarbeit

Den Fälligkeitstermin setzt der Vorstand fest.

(7) Stromversorgung / Wasserversorgung

a) Die Kosten pro Einheit Strom (kWh) bzw. Wasser (m3) werden 1:1 wie

die Kosten des jeweiligen Versorgers abgerechnet.

b) Der gesamte Schwund (Zählerdifferenzen zwischen Verbrauch

Hauptzähler und Summe aller Einzelzähler) wird anteilig auf alle

Parzellen aufgeteilt.

c) Die Anwesenheit zur jährlichen Strom- und Wasserablesung in der

KGA ist zwingend erforderlich, um eine genaue Abrechnung des

Verbrauchs zu erstellen. Ausnahmen können nur in Absprache mit dem

Vorstand gewährt werden. Bei Abwesenheit wird der

Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre zzgl. 10% des


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Durchschnitts als Sicherheit angenommen. Außerdem werden

Sanktionen (s. Pkt. 3.8.) eingeleitet.


(8) Gemeinschaftsarbeit

Mit der jährlichen Pachtrechnung ist eine Vorauszahlung der zu leistenden

Gemeinschaftsstunden je Parzelle in Höhe von 100,00 € zu zahlen. Diese

setzen sich aus 10 Stunden a 10 € zusammen.

Ab dem Jahr 2027 sind 12,00 € je Gemeinschaftsstunde zu zahlen.

(9) Die Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder beträgt jährlich 1.200 €

gesamt, aufgeteilt auf:

• Vorsitzende(r)

• Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)

• Schatzmeister(in)

• Schriftführer(in)

• weitere Vorstandsmitglieder.


§ 3 Kostenerstattung und Sanktionen


(1) Für nicht genehmigte Entsorgung von Müll, Unrat, Schrott etc. auf dem

Gelände der Kleingartenanlage werden dem Verursacher die gesamten

Entsorgungskosten in Rechnung gestellt, mindestens aber 30,00 €.

(2) Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung am Gemeinschaftseigentum trägt der

Verursacher alle zur Schadensbeseitigung anfallenden Kosten.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich

dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, dürfen

dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Die anfallenden Kosten für die

Zusendung nicht zustellbarer Dokumente sowie sich daraus eventuell

ergebende Zusatzkosten, werden in Rechnung gestellt.

(4) Mahnungen Kosten je Mahnung (zzgl. Portokosten)

• 1.Mahnung/1. Abmahnung: 6,00 EUR

• 2.Mahnung/2. Abmahnung: 11,00 EUR


(5) Bei Ratenzahlung werden die anfallenden Kosten (derzeit 5 €) zum Betrag

dazugerechnet.

(6) Errichtung eines Baukörpers ohne Genehmigung = 50,00 €


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(7) Nichtnachkommen der Rückbauaufforderung = 100,00 €

(8) Nichtabgabe der Strom- und Wasserzählerstände = 30,00 €


§ 4 Schlussbestimmungen


(1) Alle Beiträge, Gebühren, Umlagen sind auf das Konto des Vereins zu zahlen:

Harzsparkasse BIC: NOLADE21HRZ; IBAN: DE93 8105 2000 0300 115440.

(2) Änderungen dieser Beitrags- und Gebührenordnung sind grundsätzlich durch

Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig.

Ändern sich jedoch Beiträge, Gebühren, Umlagen oder sonstige

Zahlungsverpflichtungen, die von Dritten bestimmt werden bzw. durch

geleistete Ausgaben bestimmt werden, ist der Vorstand berechtigt, den

entsprechenden Betrag anzupassen. Zur nächsten Mitgliederversammlung ist

darüber zu beschließen.

(3) Eine Kündigung des Pachtvertrages ist gemäß BKleingG und unserer Satzung

nur zum 30. November eines Jahres möglich, bei fehlendem Nachpächter. Die

schriftliche Kündigung muss dem Vorstand bis zum 3. Werktag im Monat Juli

des Jahres vorliegen.

(4) Die Finanzanforderungen an die Mitglieder erfolgen jeweils zu Beginn des

neuen Geschäftsjahres bzw. unverzüglich mit Abgabe des Kleingartens.

(5) Die verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten sowohl in

weiblicher als auch in männlicher Form.

(6) Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde in der Mitgliederversammlung

am 15.03.2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Ort: Halberstadt Datum 15.03.2026



                  Vorsitzende: Daniela Hebestreit                                                                                 Schatzmeisterin: Sybille Kirbach